Fördermöglichkeiten

  •  Verschiedene Finanzierungsoptionen

AABBUS Ausbildungsakademie

Fördermöglichkeiten

Verschiedene Finanzierungsoptionen

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind oft mit diversen Kosten verbunden. Nicht nur Schulgeld fällt gegebenenfalls an, auch die berufliche Tätigkeit kann durch das parallele Lernen eingeschränkt sein, was zu einer Verringerung des Einkommens führt.

Zur Förderung Ihrer Weiterbildung stehen vielfältige Finanzierungsoptionen zur Auswahl.

Zu nennen sind hier insbesondere

Sind Sie arbeitsuchend, so können Sie sich von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellen lassen. Durch diesen werden die Kosten der Weiterbildung vollständig von der Agentur für Arbeit getragen. Ein solcher Gutschein wird jedoch regelmäßig nur dann ausgegeben, wenn die Arbeitsagentur die Weiterbildung für sinnvoll hält. Entscheidend ist hierbei, ob die Maßnahme geeignet ist, Ihre Integrierung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Eine Form der öffentlichen Förderung, die sich an Arbeitnehmer und auch Selbstständige richtet, die pro Woche mindestens 15 Stunden arbeiten. Die Finanzierung per Bildungsprämie kommt unter diesen Umständen in Betracht, wenn die Weiterbildung nicht komplett durch ein privates Darlehen finanziert werden soll. Die Bildungsprämie deckt 50 % der Weiterbildungskosten ab, der Rest muss durch eine private Finanzierung und / oder vom Arbeitgeber übernommen werden.

Unter bestimmten Umständen kommt eine Förderung bzw. Kostenübernahme eine Aus- und Weiterbildung durch die DRV in Betracht. Hierzu muss einer von den folgenden drei Punkten erfüllt sein: Entweder muss der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrags bei DRV versichert gewesen sein oder die angestrebte Ausbildung soll direkt im Anschluss an einer medizinische Rehabilitationsmaßnahme erfolgen oder die Aus- oder Weiterbildung soll dazu dienen, ein berufliches Umfeld zu schaffen, dass die Situation des Antragstellers insoweit beeinflusst, als eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit vermieden werden.

Dies ist der bequemste Weg der Finanzierung, vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt der Weiterbildungsmaßnahme zu. Viele Unternehmen finanzieren die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, da diese nicht nur eine bessere fachliche Qualifikation erhalten, sondern oft auch das mögliche Angebot an die Kunden erweitert wird.

Die erstmalige Berufsausbildung, auch an privaten Berufsakademien, ist gemäß §2 BaföG staatlich förderbar. Eine weitere Finanzierung durch das sogenannte „Aufstiegs-BAFÖG“ ist möglich.

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