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AABBUS Ausbildungsakademie

Betreuungskraft / Alltagsbegleitung

Die Qualifizierung richtet sich nach § 53b SGB XI sowie den bundesweit geltenden Richtlinien, an denen sich alle Träger orientieren müssen, und den Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen. Der Fokus liegt auf der sozialen Betreuung, Aktivierung und Alltagsbegleitung pflegebedürftiger Menschen – ergänzend zur Pflege, jedoch klar von pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten abgegrenzt.

Zur praxisnahen Vorbereitung auf den späteren Berufseinsatz ist eine betriebliche Erprobung über 4 Wochen mit insgesamt 160 Zeitstunden vorgesehen. Sie findet in geeigneten Einrichtungen statt (z. B. stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen oder ambulante Dienste). Eine aktuelle Übersicht geeigneter Kooperationsbetriebe liegt vor. Die Erprobung erfolgt auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Bildungsträger, Teilnehmendem und Einrichtung; alle erforderlichen Arbeitsmittel und Dienstkleidung werden kostenfrei gestellt. Während der gesamten Erprobung werden die Teilnehmenden durch eine pädagogische Fachkraft begleitet.

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Betreuungskraft / Alltagsbegleitung
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Qualifizierung nach § 53b SGB XI
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