Waffensachkunde gem. §7 WaffG

AABBUS Ausbildungsakademie

Waffensachkunde gemäß §7 WaffG

Das erfolgreiche Ablegen der gewerblichen Waffensachkundeprüfung ist erforderlich, wenn Schusswaffen im Rahmen von Arbeitseinsätzen dienstlich geführt werden müssen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitstätigkeit die Bewachung von Geldwerttransporten oder militärischer Einrichtungen beinhaltet.
Nach erfolgreicher Prüfung gelten die Absolventen als befähigt zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit.

Inhalte und Aufbau des Lehrgangs

Die Ausbildungsinhalte bestehen unter anderem aus

Voraussetzungen zur Teilnahme

Haben Sie noch Fragen zu unserem Bildungsangebot oder zu einzelnen Lehrgängen?

Kontaktieren Sie uns!