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AABBUS Ausbildungsakademie

Pflegehelfer LG1 / LG2

Die Qualifizierung erfolgt in Verbindung mit § 37 SGB V sowie den Vorgaben des Curriculum Anlage 6 (Rahmenvertrag NRW nach §§ 132, 132a SGB V). Ziel ist die Befähigung zur Durchführung delegierbarer Leistungen der Grundpflege sowie behandlungspflegerischer Maßnahmen der Leistungsgruppen 1 und 2 (LG1/LG2) gemäß den gesetzlichen Grundlagen nach SGB V.

Im Rahmen der Qualifizierung ist eine betriebliche Erprobung über 4 Wochen mit insgesamt 160 Zeitstunden in kooperierenden ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens vorgesehen. Ziel ist die praxisnahe Anwendung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse unter realen Arbeitsbedingungen. Die Teilnehmenden werden durch fachlich geeignete Praxisanleitungen begleitet; der Lernfortschritt wird dokumentiert und ausgewertet. Die betriebliche Erprobung wird durch den Bildungsträger organisatorisch begleitet (Auswahl geeigneter Praxisbetriebe, Abstimmung der Lernziele, Reflexionsgespräche).

Lehrinhalte im Überblick

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Pflegehelfer LG1 / LG2
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Auf Anfrage

Qualifizierung i. V. m. § 37 SGB V sowie §§ 132, 132a SGB V (Anlage 6, Rahmenvertrag NRW)
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